Ende von SchutzfristenExcellent, Holmes!

Wie immer im neuen Jahr enden rechtliche Schutzfristen, Werke werden gemeinfrei. Auch der US-Urheberrechtsschutz, der fast ein ganzes Jahrhundert umfasst, endet: 2023 ist ein gutes Jahr für Sherlock-Holmes- oder Hitchcock-Fans und für Cineasten, denn auch der Film „Metropolis“ ist unter den neu gemeinfrei werdenden Werken.

sherlock holmes
Wie sich eine Künstliche Intelligenz Doyles Sherlock Holmes vorstellt. (Diffusion Bee)

Wenn die Penunzen knapp, aber die guten Vorsätze in Sachen Literatur und Kunst groß sind, hilft zu Beginn des neuen Jahres ein Blick in die lange Liste der Urheber, deren Werke gerade gemeinfrei geworden sind. Die Auflistung ist allerdings automatisiert zusammengestellt und erfordert einiges an Muße bei der Durchsicht. Wer es kürzer vorzieht: Im Blog der Wikimedia sind anlässlich des Tags der Gemeinfreiheit die interessantesten Urheber herausgehoben.

Manchmal bewirkt das Ende der Schutzfrist ein Wiederentdecken von Künstlerinnen. Vereinfacht wird oft auch die Forschung über sie. Denn Rechteinhaber zu überzeugen, bei Forschungen hilfreich zu sein, oder sie auch nur herauszufinden und zu kontaktieren, erweist sich nach vielen Jahrzehnten zuweilen als Hürde. Dass und warum die bestehenden urheberrechtlichen Schutzfristen zu lang sind, bevor Werke gemeinfrei werden können, argumentierte John Weitzmann gestern in einem Gastbeitrag.

Gemeinfrei nennt man Werke, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. In Europa orientiert sich das an dem Jahr des Todes des Urhebers. Für Europa gehen die Werke der Künstler und Autoren, die 1952 gestorben sind, in die Gemeinfreiheit über, denn die hiesige Schutzfrist endet regelmäßig siebzig Jahre nach dem Tod.

1952 starb etwa die Sopranistin Elisabeth Schumann, deren Werke nun gemeinfrei sind. Allerdings ist es nicht so einfach: Denn ihre schriftlichen Werke sind nun zwar rechtefrei, für ihre Gesangsdarbietungen muss das jedoch nicht immer gelten. Denn an den Aufnahmen könnten beispielsweise ausübende weitere Künstler oder die Opernhäuser als Produzenten noch Rechte geltend machen.

Ihre berühmten Brahms-Interpretationen waren aber bereits online, auch ihre Interpretation von Gottfried Stölzels „Bist du bei mir“ oder Franz Schuberts „Du bist die Ruh“.

Sagenhafte 95 Jahre

Die Schutzfristen beim Urheberrecht unterscheiden sich zwischen Staaten teilweise signifikant. In den Vereinigten Staaten sind im neuen Jahr daher erst jene Werke gemeinfrei geworden, die 1927 veröffentlicht wurden. Denn nicht das Jahr des Versterbens des Urhebers ist für die US-Schutzfrist einschlägig, sondern das Veröffentlichungsdatum des Werkes.

Eine als „Micky-Maus-Gesetz“ bekannte Regelung verlängerte den Urheberrechtsschutz auf sagenhafte 95 Jahre, weswegen die jetzt gemeinfreien Werke deutlich älter sind als die europäischen. Die US-Urheberrechtsschutzdauer war dadurch um weitere zwanzig Jahre gegenüber dem zuvor geltenden Gesetz erweitert worden. Fast ein ganzes Jahrhundert vergeht also, ehe Werke gemeinfrei werden können.

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Zu den bekanntesten dieses Jahr dürften die Geschichten von Arthur Conan Doyle über Sherlock Holmes gehören, die nun vollständig gemeinfrei sind. Denn auch die zwei zuletzt von Doyle veröffentlichten Holmes-Werke fallen jetzt aus der Schutzfrist, wie zuvor schon viele seiner Bücher. Auch Alfred-Hitchcock-Fans können sich freuen, denn sein erster Thriller „The Lodger“ wird rechtefrei.

Erfreulich für Musikliebhaber dürfte vielleicht das Ende der Schutzfrist für Puttin’ on the Ritz von Irving Berlin sein, den zahlreiche Interpreten in all den Jahren gesungen haben. Aber Vorsicht, wer hinklickt, wird den Ohrwurm für Stunden nicht los!

Vielleicht weniger bekannt, aber dafür stilbildend für ein ganzes Genre ist der dystopische Film „Metropolis“ von Fritz Lang, der im Jahr 2030 spielt und nun zumindest in den Vereinigten Staaten gemeinfrei wird. Die Vision einer Stadt voller Wolkenkratzer mit einer Maschinenunterwelt, in der eine Art Menschmaschine lebendig wird, war ihrer Zeit weit voraus. Lang selbst soll den Film allerdings nach Fertigstellung nicht mehr goutiert haben. Nun kann sich jeder, der möchte, ein rechtlich einwandfreies eigenes Bild machen – selbst wenn in der EU der Schutz offiziell erst im Jahr 2047 endet.

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1 Ergänzungen

  1. Hinweis auf Youtube (Metropolis-Link): „Dieses Video ist aufgrund einer Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung von MK2 nicht mehr verfügbar.“
    #copyfight

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.